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WELCHEN NACHNAMEN BEKOMMEN DIE KINDER IN ITALIEN?

In Italien bekamen die Kinder immer automatisch den Nachnamen des Vaters ohne die Möglichkeit der Wahl des Nachnamens der Mutter oder eines Doppelnamens; doch endlich hat sich etwas zu diesem Punkt geändert: das italienische Verfassungsgericht, die Corte Costituzionale, hat mit dem Urteil Nr. 286 vom 21 Dezember 2016 dieses Vorgehen für ein Überbleibsel einer patriarchalischen Anschauungsweise der Familie gehalten, es für verfassungswidrig erklärt und mit seinem Urteil den Weg freigegeben für den Doppelnamen, wenn es beide Eltern wünschen. Laut den Richtern der Corte Costituzionale verletzte das herrschende Gesetz das Recht auf persönliche Identität gemäß Artikel 2 der italienischen Verfassung. Demzufolge hat jede Einzelperson das Recht darauf, sich in beiden Elternzweigen identifizieren zu können. Außerdem gibt es das Recht auf Gleichheit und gleicher Würde vonseiten der Eltern ihren Kindern gegenüber und zwischen den Ehepartnern gemäß Artikel 3 und 29 der italienischen Verfassung.
Auch wenn die Regeln zum Nachnamen geändert wurden, und zumal noch eine – wenn auch bereits laufende – Gesetzesänderung vonseiten des Staates für eine ordentliche und komplette Regelung der Frage des Nachnamens für die Kinder aussteht, bleibt weiterhin die Möglichkeit ausgeschlossen, dass ein Kind sich von Geburt an auch mit dem Nachnamen der Mutter identifiziert. Wenn die Eltern sich nämlich nicht einig sind oder einfach keine Entscheidung treffen, wird automatisch noch der Nachname des Vaters verwendet.

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