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In der Jahresabrechnung können Miteigentümer einer Wohnanlage, eines Gebäudekomplexes, eines Wohnblocks (es geht also um einen italienischen „condominio“) z.B. auch lesen, wer mit Zahlungen im Rückstand ist. Ist das korrekt? Verstößt das nicht gegen das gesetzlich verankerte Recht auf Privatsphäre?

Das Problem liegt allgemein darin, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Notwendigkeit einer transparenten Verwaltung des „condominio“ einerseits und dem Recht auf Privatsphäre andererseits. Was…