Menu Chiudi

NOTARVERTRAG – WER BEKOMMT DAS ORIGINAL? WAS PASSIERT, WENN MAN DIE KOPIE VERLIERT?

Wenn man sich eine Immobilie kauft (aber das gleiche gilt auch für Schenkungen sowie für alle anderen Verträge, die in Italien vom Notar erstellt werden müssen), unterschreibt man in Italien den Kaufvertrag beim Notar. Die Frage, die sich mehrere stellen ist: Wer bekommt nun den notariellen Vertrag mit den Originalunterschriften der Parteien? Sicherlich sind manche enttäuscht, wenn sie nach Vertragsunterzeichnun ohne diesen Originalvertrag mit den Originalunterschriften nach Hause gehen und fragen sich vielleicht, ist das denn so richtig? Diese Frage muss mit ja beantwortet werden. Genauso wie in Deutschland gibt es auch in Italien nur ein Original des notariellen Kaufvertrages der Immobilie mit den Originalunterschriften aller Parteien und dieses Original, da es sich um eine öffentliche Urkunde (auf Italienisch „atto pubblico,“) handelt, wird vom Notar aufbewahrt. Die Parteien bekommen nur eine vom Notar beglaubigte Kopie. Das Original der Urkunde kann nicht aus der Hand gegeben werden. Der Notar muss eine beglaubigte Kopie jedem, der ihn unter Angabe des Verwendungszweckes danach fragt, ausstellen, auch wenn er nicht am Vertrag als Partei teilgenommen hat. Der Notar kann dies also nicht unter Berufung auf Datenschutz oder Berufsgeheimnis verweigern. Wenn man diese beglaubigte Kopie verlieren sollte, kann man eine weitere Kopie bei dem Notar, der effektiv die Urkunde erstellt hat, beantragen. Jeder Notar muss nämlich die von Ihm erstellten Urkunden im eigenen Archiv bis zum
Schluss seiner Tätigkeit (z.B. wegen Tot oder Rente) oder bis zum Umzug in einen anderen notariellen Distrikt aufbewahren. Falls der Notar verstorben sein oder in Rente
gegangen sein sollte, kann man die Kopie beim Notariellen Archiv des Distrikts beantragen, in dem der Notar tätig war, als er die Urkunde erstellt hatte (auf Italienisch das sog. „ Archivio Notarile“). Auf der offiziellen Internetseite „www. giustizia.it/giustizia/it/mg_1_1. wp“ des italienischen Justizministerium kann man herausfinden, bei welchem Archiv die Urkunde eines bestimmten Notars abgelegt wurde. Falls der Antragsteller den Vor- und Nachnamen des Notars sowie das Aktenzeichen der Urkunde
nicht kennen sollte, kann er per Post, Fax, E-Mail oder PEC mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Notariellen Archiv mit den Daten, die er vorliegen hat, nachfragen. Alle Details sowie die Kosten dieses staatlichen Service finden Sie direkt auf der Internetseite, die jedoch leider nur in italienischer Sprache zur Verfügung steht.

Lascia un commento

Il tuo indirizzo email non sarà pubblicato. I campi obbligatori sono contrassegnati *

Questo sito usa Akismet per ridurre lo spam. Scopri come i tuoi dati vengono elaborati.