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HEIZUNGSANLAGE: AM 30. JUNI LÄUFT DIE FRIST FÜR DIE INSTALLATION VON THERMOSTATVENTILEN AB

Jetzt mitten im Sommer über Heizungsanlagen zu sprechen, scheint vielleicht etwas eigenartig, aber es läuft die Frist für die Installation der Thermostatventile in den zentralisierten Heizungsanlagen eines “condominio” also von Wohnungsanlagen/Mehrfamilienhäusern ab. Der 30. Juni ist der letzte Tag, um solche Anlagen an die diesbezügliche europäische Richtlinie anzupassen und hohe Geldstrafen (bis zu 2.500 Euro) zu vermeiden.
Das Thermostatventil, auf Italienisch die sog. “termovalvola” ist eine Vorrichtung, die an Heizkörpern zum Zweck der Wärmeregulierung in der Wohnung und folglich zur Energieeinsparung und damit auch zur Reduzierung der Umweltverschmutzung installiert wird. Am Thermostatventilkopf wird die gewünschte Temperatur eingestellt. Wenn in dem Raum, in dem sich der Heizkörper befindet, die Temperatur überschritten wird, fordert das Thermostatventil eine niedrigere Leistung beim Heizsystem an, so dass die Raumtemperatur auf die gewünschte Höhe abgesenkt wird. Dies hat zur Folge, dass die Anlage nur arbeitet wenn erforderlich. Die italienische Gesetzesvorschrift (Gesetzesdekret Nr. 141/2016 als Abänderung des Gesetzesdekrets Nr. 102/2014, wobei beide die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz ungesetzt haben) sieht vor, dass alle “condomini” also Wohnanlagen/Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung oder mit Fernheizung (teleriscaldamento) bis zum 30. Juni 2017 mit Wärmezählern und Thermostatventilen ausgerüstet werden müssen. Auf diese Weise sollen einerseits der Energiekonsum von jeder einzelnen Wohnung ermittelt werden und andererseits soll die Temperatur in den einzelnen Wohnungsräumen reguliert werden, um Energieverschwendung zu vermeiden.
Die Pflicht zur Anwendung von Thermostatventilen betrifft auch einzelne autonome Heizungsanlagen, aber nur im Falle von Neubau oder Hausrenovierung oder beim Austausch eines Heizkessels.
Befreit von der Pflicht von Thermostatventilen sind diejenigen, bei denen eine Installation technisch unmöglich ist oder ihre Installation keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Energieeinsparung bringt; aber in diesen Fällen muss man in Besitz eines entsprechenden Gutachtens durch einen Planer oder eines hierzu ermächtigten Technikers sein, um im Falle einer Kontrolle einen Nachweis zu haben. Im Zweifel ist es bei Fragen zu Ihrer Heizungsanlage sicherlich nützlich, einen Fachmann zu befragen.

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