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WELCHE DOKUMENTE UND SONSTIGES ZUBEHÖR MUSS EIN AUTOFAHRER IN ITALIEN IM FAHRZEUG ZWINGEND MIT SICH FÜHREN?

Sind wir uns immer sicher, wenn wir mit dem
Auto unterwegs sind, dass wir alle gesetzlich vorgeschriebenen
Dokumente und sonstiges Autozubehör
dabei haben?
Wenn man in Italien mit dem Auto reist, dann muss
man nur ein paar, aber dafür absolut wichtige Dokumente
mit sich führen, die man auf keinen Fall
vergessen sollte.
Dies ist als erstes selbstverständlich der Führerschein.
Falls man diesen noch nicht hat, muss man den
in Italien üblichen und sogenannten Fahrübungsschein,
dem “foglio rosa”, sowie einen Personalausweis/
Reisepass mit sich führen. Sollte der Führerschein
gestohlen oder verloren gegangen sein, muss
man dies bei der Polizei melden und erhält dann
von dort eine vorübergehende Fahrerlaubnis, welche
man dabei haben muss.
Als zweites muss man den Fahrzeugschein, die sogenannte
“carta di circolazione” oder kurz nur “libretto”
genannt, unbedingt dabei haben. Dieses Dokument
ist kein Eigentumsnachweis, sondern enthält
die technischen Daten des Fahrzeuges und bescheinigt
dessen Fahrtüchtigkeit.
Fahrzeuge mit italienischem Kennzeichen müssen
als drittes mit dem gelben, quadratischen Versicherungsabschnitt,
der sichtbar an der Windschutzscheibe
und nur dort angebracht sein muss, so dass
er von außen lesbar ist, versehen sein. Hiermit ist
sichergestellt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen wurde. Sollte der Abschnitt z. B.
durch die Sonne gebleicht und dadurch unleserlich
geworden sein, muss er erneuert werden.
Der Versicherer übergibt dem Versicherten außerdem
u.a. die sogenannte “Grüne Karte”, die sich
grundsätzlich im Fahrzeug, am besten im Handschuhfach,
befinden muss, und die Versicherungspolice.
Letztere gibt Auskunft über Gültigkeit und
Dauer des Versicherungsvertrages nebst Name und
Anschrift des Versicherers sowie über die Daten der
versicherten Person.
Dieses Dokument muss man immer dabei haben,
aber sollte nicht im Auto belassen werden, da es
sich um ein begehrtes Diebesgut zum Zwecke der
Fälschung handelt.
Schließlich muss als viertes eine Bestätigung über
die Abgasuntersuchung mitgeführt werden. Dies
kann je nach Fahrzeugtyp entweder ein blauer oder
ein grüner Aufkleber sein. Die Voraussetzungen
und Dauer dieses Zertifikats hängen jeweils von den
kommunalen Bestimmungen ab.
Zwischenzeitlich ist es nicht mehr erforderlich, den
Nachweis über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer
mit sich zu führen.
Ebenfalls gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch
ratsam ist es, das von dem Versicherer übergebene
Formular eines Unfallberichts, die sog. “constatazione
amichevole”, für den Fall eines Unfalls
bereit zu haben.
Keinesfalls sollte man im Fahrzeug den Fahrzeugbrief,
das “certi cato di proprietà”, der die Eigentümerstellung
des Fahrzeuges nachweist, mitführen,
sondern diesen sollte man zu Hause an einem sicheren
Ort sorgfältig verwahren, denn dieser dient z.B.
beim Diebstahl des Fahrzeugs zum Nachweis des
Eigentums.
Neben dem vorbezeichneten Dokumenten ist gegebenenfalls
das Mitführen eines, dem jeweiligen
Alter des Kindes entsprechenden Kindersitzes pro
Kind gesetzlich vorgeschrieben sowie das Bereithalten
des Warndreiecks für den Fall eines Unfalls oder
einer Panne.
Nämliches gilt für die Warnweste. Diese muss getragen
werden, wenn man bei Nacht oder auf Autobahnen
und Straßen außerhalb von Ortschaften das
Auto verlässt.
Schneeketten sind in den entsprechenden Gebieten
und zu den jeweils vorgeschriebenen Zeiten anzulegen.
Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll ist das Mitführen
eines Verbandskastens, dessen Inhalt regelmäßig
auf seine Qualität und gegebenenfalls auf vorhandene
Ablaufdaten hin überprüft und im Bedarfsfalle
aktualisiert werden sollte.

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