Menu Chiudi

WAS BEDEUTEN DIE ITALIENISCHEN ABKÜRZUNGEN DOP, IGP, DOC, DOGC UND STG?

Noch immer gibt es Unternehmer
und Verbraucher, die Schwierigkeiten
im Umgang mit den Abkürzungen,
die die Produkte in jene mit
geschützter Ursprungsbezeichnung,
„prodotti a denominazione di origine
protetta“ (DOP), und jene mit geschützter
geografischer Herkunft , „prodotti
ad indicazione geografica protetta“
(IGP), unterscheiden.
DOP und IGP sind echte Qualitätsbezeichnungen,
die von der EU nach
eingehenden und sorgfältigsten Untersuchungen
erteilt werden, wobei sich
die jeweiligen Hersteller auf Dauer regelmäßig
wiederkehrenden Kontrollen
durch eine zertifizierte Drittfirma unterwerfen.
Die italienische Abkürzung DOP
steht für „denominazione di origine
protetta“, zu deutsch „Geschützte
Ursprungsbezeichnung“ (g.U.). Es ist
ein Qualitätszeichen, das die Bezeichnung
des Produkts rechtlich schützt
und wird jenen (landwirtschafllichen)
Nahrungsmitteln verliehen, deren ureigener
Qualitätscharakter wesentlich
und ausschließlich von dem Gebiet,
in welchem sie produziert werden, abhängt.
Die geografische Lage mit den
natürlichen Faktoren, wie z.B. Klima
und Bodenbeschaffenheit und den
menschliche Faktoren wie z.B. Know-
How, Tradition und Handwerk ergeben
im Zusammenspiel bei der Herstellung
ein einzigartiges, unnachahmliches, regionales
Produkt, wie es außerhalb des
Gebietes nicht erzeugt werden kann.
Um das Kennzeichen DOP zu erhalten,
müssen alle Phasen der Herstellung, der
Verarbeitung und Veredelung in dem
betreffenden Gebiet stattfinden.
Das italienische Kennzeichen IGP,
„indicazione geografica protetta“, zu
deutsch „Geschützte geographische
Angabe“ (g.g.A.) ist ebenfalls ein, von
der EU erlassenes Kennzeichen zum
rechtlichen Schutz für landwirtschaftliche
Produkte und Nahrungsmittel, deren
Qualität, Ansehen und/oder besondere
Merkmale von einem bestimmten
geografischen Gebiet abhängen und das
in der betrffenden Region entweder
erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden
muss. Es ist also ausreichend, wenn
wenigstens eine Phase der Produktion
in der angegebenen Gegend erfolgt.
Mit DOP werden also Produkte gekennzeichnet,
die vollumfänglich in
dem bestimmten Gebiet, sozusagen
von der Ernte bis zur Verpackung,
produziert werden, während die mit
IGP gekennzeichneten Produkte einen
besonderen Bezug zu einem bestimmten
geografischen Gebiet haben, deren
Produktion aber nicht ausschließlich
dort stattfinden muss. DOP und IGP
schützen die jeweiligen Produkte vor
Nachahmung innerhalb der Europäischen
Union, wie auch die Produkte
anderer europäischer Länder mit entsprechender
Kennzeichnung in Italien
nicht nachgeahmt werden können.
Wie unterscheiden sich DOP und IGP
Produkte von herkömmlichen, „normalen“
Produkten?
Der erste und wichtigste Unterschied
ist, dass die Produkte DOP und IGP
aus einem ganz bestimmten und begrenzten
geografischen Gebiet stammen,
während bei einem „normalen“
Produkt, die geografische Herkunft
keine Rolle spielt. So kann z.B. ein Parmesankäse
überall hergestellt und mit
einem italienischen Phantasienamen,
wie z.B. „Grana Bella Italia“ bezeichnet
werden. Der Verbraucher hält ihn jedenfalls
für ein italienisches Produkt,
selbst wenn er nicht in Italien, sondern
z.B. in Deutschland hergestellt wurde.
Bei einem mit DOP gekennzeichneten
Parmesankäse hingegen ist die angegebene
Herkunft garantiert.
Der zweite Unterschied ist, dass bei
den „normalen“ Produkten, der Hersteller
die Art und Weise der Herstellung
des Produkts nebst Zutaten selbst
bestimmt, während bei einem DOP
oder IGP Produkt die Herstellung unter
strengster Beachtung der festgelegten
Herstellungsrichtlinien, welche von der
EU– Kommission genehmigt wurden,
erfolgen muss.
So kann z.B. ein DOP Olivenöl nur aus
italienischen Oliven aus dem angegebenen
Gebiet hergestellt werden, während
ein normales Olivenöl auch unter Beimischung
von Oliven aus Marokko,
Griechenland oder anderen Ländern
produziert werden kann.
Auch zwischen den Kennzeichnungen
DOP und IGP gibt es noch weitere Unterschiede.
Das Kennzeichen DOP ist höherwertig
und wird unter strengeren Voraussetzungen
erteilt. So muss nachgewiesen
werden, dass die ganz besondere Qualität
und die ureigenen Merkmale, die
das betre ende Produkt ausmachen,
es alleine dem Umstand zu verdanken
haben, dass das Produkt von Anfang bis
Ende aus dem entsprechenden (Anbau)
Gebiet stammt.
Im Gegensatz hierzu unterliegt das
Kennzeichen IGP weniger strengen
Voraussetzungen. Es ist ausreichend,
dass nur ein besonderes Unterscheidungsmerkmal
oder der Ruf des Produkts
sich auf eine bestimmte Gegend
bezieht, dort z.B. hergestellt oder verarbeitet
wird, wenn auch z.B. der Rohsto
hierfür aus einem anderen Gebiet kommen kann.
Zur besseren Unterscheidung werden
beide Kennzeichen in verschiedenen
Farben, nämlich DOP in rot-gelb und
IGP in blau-gelb dargestellt.
Italien ist das EU- Land mit den meisten
landwirtschaftlichen Lebensmitteln,
deren geografische Herkunft offiziell
geschützt ist. Hierdurch soll zum einen
die Wirtschaft auf nationaler Ebene
unterstützt und dem Verbraucher die
Möglichkeit der Rückverfolgung des
Produkts gegeben und dessen Qualität
gesichert werden.
Mit der EU–Richtlinie 509/2006 wurde
noch ein weiteres Kennzeichen, das
STG, auf italienisch „specialità tradizionale
garantita“, eingeführt, wodurch
eine bestimmte traditionelle Herstellungsmethode
des Produktes, welche
streng reglementiert ist, garantiert wird.
In Italien gibt es laut Webseite des Ministerium
264 Produkte mit den Kennzeichen
DOP, IGP und STG sowie 523
Weine mit den Kennzeichen DOCG,
DOC und IGT. Letztere Kennzeichen
betrffen nur Weine, wobei die Kennzeichnung
DOGC („denominazione
di origine controllata e garantita“, kontrollierte
und garantierte Ursprungsbezeichnung)
und DOC („denominazione
di origine controllata“, kontrollierte
Ursprungsbezeichnung) seit 2010 durch
die Kennzeichen DOP und IGP ersetzt
wurde. Die „alten“ Kennzeichen dürfen
aber aus Gründen des Bestandschutzes
weiter verwendet werden.