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WANN KANN MAN EINEN MIETVERTRAG KÜNDIGEN? WELCHE FRISTEN MUSS MAN IN ITALIEN EINHALTEN?

Was passiert wenn jemand
eine Wohnung vermietet
und sie dann vielleicht jemand
anderem geben möchte? Oder
man hat für seine eigene Familie
eine Wohnung gemietet und auf
einmal möchte man nicht mehr
die gewählte Wohnung behalten,
weil man z.B. eine schönere oder
größere gefunden hat! In beiden
Fällen kann man nicht so einfach
sofort die Wohnung vergeben bzw.
verlassen, sondern es müssen bestimmte
Kriterien und Fristen respektiert
werden. Mieter und Vermieter
müssen beide die gesetzlich
vorgesehenen Kündigungsfristen
einhalten. Die Mietverträge für
Immobilien haben eine von den
Parteien vertraglich nicht modi-
fizierbare gesetzliche Dauer. Diese
Dauer ist unterschiedlich, je nach
dem was für eine Immobilie vermietet
bzw. gemietet wird (Wohn- oder
Geschäftfsimmobilie). Wenn
es sich um Mietverträge für Wohnimmobilien
handelt, beträgt die
gesetzliche Dauer vier Jahre (es
gibt auch andere Vertragstypen,
aber die berühmte Formel „4 +
4“ ist das Hauptmodell. Es ist das
Modell, bei dem die Parteien die
Höhe der Miete frei festlegen können).
Der Vermieter kann nicht vor
Vertragsablauf (also vor 4 Jahren)
kündigen, da er dem Mieter
die Wohnbarkeit der Immobilie
gewähren muss und muss im Falle
einer Kündigung eine Kündigungsfrist
von 6 Monaten einhalten.
Bei Nichteinhaltung dieser
Frist erneuert sich der Vertrag
automatisch für weitere 4 Jahre
mit den gleichen Bedingungen.
Der Vermieter kann auch nicht
aus irgendeinem Grund den
Mietvertrag kündigen, sondern
es muss sich um einen gesetzlich
vorgesehenen Grund handeln
(z.B. er möchte die Wohnung für
sich selbst nützen und dort seinen
Wohnsitz anmelden, er möchte
das Objekt verkaufen, usw.). Wenn
der Vermieter diese beschriebenen
Vorschriften nicht einhält, kann
der Mieter einen Schadenersatz
in Höhe von nicht weniger als 36
Monaten Miete und die Verfügbarkeit
der Wohnimmobilie verlangen.
Was den Mieter betrifft, er ist die
schwächere Partei des Mietvertrages
und deshalb hat das Gesetz
vorgesehen, dass er grundsätzlich
jederzeit kündigen kann. Auch er
muss jedoch im Falle einer Kündigung
immer eine Frist von 6
Monaten einhalten und muss die
Kündigung begründen.
Es muss sich insbesonders um
schwerwiegende Gründe handeln,
also auch hier reicht nicht irgendein
Grund. Falls der Mieter die
6-monatige Kündigungsfrist nicht
einhält, muss er dem Vermieter
einen Schadenersatz in Höhe von
sechs Monaten Miete zahlen, außer
er beweist, dass die Immobilie
bereits weitervermietet wurde.
Der Unterschied ist also, dass der
Vermieter nur sechs Monate vor
Vertragsablauf kündigen kann
und der Mieter jederzeit kündigen
kann (z.B. auch nach einem
Jahr). Beide müssen aber einen bestimmten
Grund dafür vorweisen
können.
(also mit der auf italienisch
sog. „Raccomandata
a ricevuta di
ritorno“) der Gegenpartei
zuzuschicken.

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