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SIE WOHNEN FEST IN ITALIEN UND MÖCHTEN IHR AUTO IN ITALIEN ZULASSEN? HIER EINIGE WICHTIGE INFORMATIONEN DAZU.

Sie haben bereits Ihren ersten Wohnsitz in Italien, aber das Auto hat noch sein altes deutsches Kfz-Kennzeichen? Kann man sein Auto z.B. mit deutschem Kennzeichen hier anmelden? Ja, das ist grundsätzlich möglich und ab einer gewissen Zeit auch Vorschrift. Lt. Art. 132 der italienischen Straßenverkehrsordnung in Italien im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge, für die alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten wie. z. B. eventuell nötige Zollvorschriften erledigt wurden, mit der Zulassungsbescheinigung des Herkunft Staates höchstens ein Jahr verkehren. Zuständig für die Zulassung in Italien ist die “motorizzazione UMC”, also die italienische Kfz-Stelle. Sie prüft, ob das Auto zugelassen werden kann und vergibt das italienische Nummernschild. Je nach Herkunftsland und Datum der Erstzulassung müssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden. Außerdem muss das Auto bei der PRA, also dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister registriert werden. Über den telematischen Schalter des Kfz-Fahrers STA kann Zulassung und Registration beim PRA-Register gleichzeitig erfolgen. Bei der Zulassung in Italien wird das ausländische Nummernschild einbehalten. Denken Sie daran, dass auch in Italien eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und die Revision (die italienische TÜV-Prüfung) zum ersten Mal nach 4 Jahren ab Erstzulassung und danach alle 2 Jahre durchgeführt werden muss.

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