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KOSTENLOSEN RECHTSBEISTAND GIBT ES DAS IN ITALIEN?

Sie möchten vor Gericht Ihr Recht durchsetzen oder Sie werden in einen Prozess verwickelt und müssen sich verteidigen, können es sich aber finanziell nicht leisten? Ja, der italienische Staat kann die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, und zwar vor jeder Instanz einschließlich Verwaltungsgericht oder bei steuerliche Fragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Forderungen nicht als unbegründet zu betrachten sind und es ist an eine Einkommensgrenze gebunden. So können italienische Staatsbürger sowie Ausländer mit regulärem Aufenthalt in Italien und einem Jahreseinkommen unter 11.528,41 Euro (die Einkommen aller Familienangehörigen werden zusammengezählt) einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Der Antrag wird bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht, die zuständig ist für den Ort, wo das Verfahren vor Gericht bereits anhängig ist bzw. erst eingeleitet werden muss. Wenn die Rechtsanwaltskammer nach Prüfung des Antrages demselben stattgibt, kann die Person einen Rechtsanwalt aus der Liste der Rechtsanwälte wählen, die für Rechtsbeistand mit Prozesskostenhilfe zugelassen sind.

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