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Ist in Italien der sog. „Cannabis light“ offiziell erlaubt?

In Italien finden sich immer häufiger Verkaufsstellen, die das berühmte Cannabisblatt zeigen und Produkte verkaufen, die auf dieser Pflanze basieren. Ist das legal?
Die Herstellung und der Konsum von Cannabis sind in Italien nur legal, wenn die in den entsprechenden Gesetzen festgelegten Regeln eingehalten werden. Insbesondere hat das italienische Gesetz Nr. 242 von 2016 die Angelegenheit mittles “Bestimmungen zur Förderung des Anbaus und des agroindustriellen Produktionswegs des Hanfs” (auf Italienisch „disposizioni per la promozione della coltivazione e della filiera agroindustriale della canapa“) einheitlich geregelt. Die Pflanze Cannabis sativa L. darf nur nach Art. 32 Absatz 6 der Europäischen Verordnung Nr. 1307/2013 mit der Maßgabe verwendet werden, dass die Pflanze 0,2% an THC nicht übersteigt. THC (Tetrahydrocannabinol) ist die Substanz, die den berauschenden Effekt des Marihuanas bewirkt. Das ist das sog. “Cannabis Light”. Gemäß Art. 2 des Gesetzes 242/2016 sind nur bestimmte Anwendungen von Cannabis rechtmäßig: zum Beispiel die Herstellung von Lebensmitteln und Kosmetika, die Herstellung von Halbfabrikaten für verschiedene Verwendungszwecke wie Fasern, Öle oder Brennstoffe, die Produktion von Material für landwirtschaftliche Zwecke, die Produktion von Material zur Rückgewinnung von schadstoffbelasteten Grundstücken, die Verwendung in der Lehre, Demonstration oder wissenschaftliche Forschung oder die Energieerzeugung mittels Biomasse.
Jede andere Verwendung ist untersagt oder unterliegt bestimmten Genehmigungen. Insbesondere ist die Herstellung und Vermarktung von Hanfprodukten, die zum Verbrennen oder Rauchen bestimmt sind, nicht erlaubt.
Für diejenigen, die Hanfpflanzen für einen zugelassenen Verwendungszweck anbauen, ist es nach Art. 3 des Gesetzes 242/2016 erforderlich, die Verpackung der gekauften Pflanzen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr aufzuheben und die Rechnungen für den Zeitraum zu behalten, der gesetzlich für eine ordnungsgemäße Buchhaltung vorgeschrieben ist. Zu diesen spezifischen Verpflichtungen kommen die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln für die jeweilige Nutzung der Pflanze hinzu: Lebensmittel, Kosmetik, Energie, Landwirtschaft usw.

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