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IST ES IN ITALIEN LEGAL, EIN TELFONGESPRÄCH MIT DEM GESPRÄCHSPARTNER OHNE SEIN WISSEN AUFZUNEHMEN? IST DIES EIN STRAFVERGEHEN ODER EINE VERLETZUNG DER PRIVATSPHÄRE DRITTER?

Im Gegensatz zu dem, was man oft meint, ist die Aufnahme bzw. Registrierung einer Konversation zwischen Anwesenden ohne deren Wissen, oder die Aufnahme eines Telefonats mit einer anderen Person, die nichts davon weiß, weder ein Strafvergehen noch eine Verletzung der Privacy. Dies weil nach Meinung des obersten italienischen Gerichtshofes (der sog. “Cassazione”) die Registrierung nichts anderes macht, als in einem elektronischen Gedächtnis das zu festigen, was bereits “unser Eigen” ist, da unser Gehör es aufgenommen hat. Die Aufnahme zu verbieten, wäre in etwa als ob man befehlen würde, eine “Konversation zu vergessen”. Dies wäre offensichtlich absurd. Es ist jedoch die Verbreitung der Konversation verboten (z.B. wenn man es Dritten hören lässt, sie in Internet veröffentlicht usw.) Dies wäre ein strafrechtlich verfolgbares Vergehen. Für die Veröffentlichung einer Konversation muss die Zustimmung all derjenigen vorliegen, die daran teilgenommen haben. Die einzige Möglichkeit, die man hat, um eine Aufnahme zu verbreiten, indem man es Dritten hören lässt, und ohne das Gesetz zu verletzen, ist diejenige zum Schutz eines eigenen Rechts: das kann z.B. vor dem Richter im Rahmen eines Zivil-oder Strafprozesses erfolgen. Anders liegt der Fall eines Dritten, der ohne Zustimmung der Betroffenen und ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft (auf Italienisch “Pubblico Ministero) im Rahmen eines Strafprozess, die Telefonate Dritter aufnimmt. In diesem Fall ginge es um ein unrechtmäßiges Abhören.

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