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GIBT ES IN ITALIEN DIE ERBSCHAFTSSTEUER?

Ja, auch in Italien gibt es die Erbscha
ftssteuer. Hier ein grober
Überblick. Innerhalb eines Jahres
des Ablebens des Erblassers muss
von den Erben eine Erbschaftssmeldung
beim Finanzamt vorgelegt
werden, außer die Erben sind
in direkter Linie und der Wert des
Erbes liegt unter 100.000 € und
zum Erbe gehören keine Immobilien
bzw. Immobilienansprüche.
Falls eine Erbschaftserklärung
nötig ist, wird das Finanzamt die
Erbschaftssteuer unter Berücksichtigung
der Freibeträge errechnen.
Die Erbschaftssteuer wird nur
über den Teil des Erbes berechnet,
der über den Freibeträgen liegt.
Wie hoch sind diese Freibeträge
und welcher Steuersatz wird angewandt?
Dies hängt vom Grad der
Verwandtschaft ab.
Verwandte in direkter Linie, wie
Ehepartner, Eltern und Kinder haben
den höchsten Freibetrag von
1.000.000 Euro. Darüberhinaus
fallen 4% Erbschaftssteuer an. Bei
Geschwistern sinkt der Freibetrag
auf 100.000 Euro und der Steuersatz
steigt auf 6%, alle anderen
Erben haben keinen Anspruch
auf Freibeträge und der Steuersatz
liegt bei 6 oder 8% je nach Verwandt-
schaftsgrad.
Unabhängig von den Freibeträgen
müssen für geerbte Immobilien
direkt von den Erben immer die
Übertragungs- und Katastersteuer
bezahlt werden, die sich auf ein
Minimum reduzieren, wenn der
Erbe die Kriterien für die Erstwohnung
erfüllt. Die Erbschaftssteuer
kann auch auf Raten bezahlt werden.

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