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EUROPA WIRD DAS ROAMING AB 2017 ABSCHAFFEN

Sicherlich möchten Sie auch im
Urlaub Smartphone, Internet,
Apps usw. benutzen, aber zu welchem
Preis? Die EU wird bis zum
15. Juni 2017 die Kosten für das Roaming
abschaffen, also für die zusätzlichen
Tarife, die man zahlt, wenn
man sein Mobiltelefon im Ausland
benützt. Besitzer eines Mobiltelefons
aus einem EU-Mitgliedstaat,
die sich vorübergehend in einem
anderen EU-Staat befinden, werden
dann zum gleichen Tarif wie im
Herkunftsland telefonieren, SMS
versenden und im Internet surfen
können. Bereits ab April 2016 wird
es eine 14-monatige Übergangszeit
geben, innerhalb derer die Tarife
nach und nach reduziert werden.
Die Einigung kommt nach Jahren
des Verhandelns zur Reduzierung
der Roaming Tarife. Zur Regulierung
des internationalen Roaming-
Marktes hat die EU bereits 2007 mit
einer ersten Verordnung für internationales
Roaming direkt eingegriffen,
um die Diskrepanz zwischen
nationalen und Roaming-Tarifen
zu reduzieren und somit die Schaffung
eines Europäischen Raumes
auf der Basis der Mobilität der Personen
und dem digitalen Datenverkehr
zu begünstigen. So wurden
durch diese “Roaming Verordnung”
Obergrenzen für Roaming-Kosten
festgelegt. Darauf folgte eine zweite
Verordnung für Roaming, die den
Grundgedanken bestätigte und die
erste Verordnung erweiterte, bis
schließlich in einer dritten Regelung
2012 mit Hinblick auf einen europäischen
Binnenmarkt für Mobile Telekommunikation
die Roaming-Tarife
nochmals gesenkt worden sind. Die
Abschffung der Roaming-Kosten
wird jedoch nur die Personen betreffen,
die sich für kurze Zeiträume im
Ausland aufhalten. So soll die Konkurrenz
zwischen Telefonanbietern
aus verschiedenen EU Staaten verhindert
werden. Für SIM-Karten,
die regelmässig in einem anderen
EU-Land verwendet werden, können
Extra-Kosten berechnet werden.