Menu Chiudi

Ich brauche z.B. einen Gärtner für meinen Privatgarten. Wie kann ich dieses Arbeitsverhältnis und die Bezahlung rechtlich korrekt abwickeln?

Seit wenigen Jahren gibt es in Italien die Möglichkeit, solche Gelegenheitstätigkeiten wie die des Gärtners, Babysitters oder Hausmeisters mittels sogenannter Voucher, das heißt einer Art von Vergütungsscheinen, korrekt abzuwickeln und zu bezahlen.

Artikel 70-73 der Gesetzesverordnung Nr. 276 vom 10.09.2003 sehen vor, dass jedes Beschäftigungsverhältnis, dessen Verdienst pro Beschäftigten im Kalenderjahr EUR 5.050,00 netto (bei Bezug von Arbeitslosengeld EUR 3.030,00) nicht überschreitet, eine sogenannte Gelegenheitstätigkeit darstellt, die der Begründung eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses nicht bedarf. Grundsätzlich handelt es sich bei jeder Beschäftigung in dem vorgenannten finanziellen Rahmen um eine solche Gelegenheitsbeschäftigung.

Diese muss direkt dem Auftraggeber bzw. Nutzer gegenüber und ohne Einschaltung eines Vermittlers durchgeführt werden.

Jeder, der eine solche Gelegenheitsarbeit durchführen lassen will, muss vor Beginn dieser Beschäftigung bei einem hierfür zuständigen Vertragshändler (INPS = das nationale italienische Sozialversicherungsinstitut, Banken, Postämtern und Tabakläden) einen oder mehrere  Voucher kaufen. Mindestens 48 Stunden vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit muss sodann der Auftraggeber den Beschäftigungsbeginn auf der Internetseite des INPS (www.inps.it) unter Angabe der Steuernummer des Arbeiters anmelden. Dies ist nur online möglich.

Nach der Beendigung der Gelegenheitsarbeit erhält der Arbeiter vom Auftraggeber die entsprechende Anzahl von Voucher, welche er sodann bei einem der vorgenannten Vertragshändler zur Bezahlung vorlegen muss.

Momentan entspricht der Nominalwert eines Vouchers EUR 10,00. Der Vertragshändler zahlt  dem Gelegenheitsarbeiter, der den Voucher vorlegt, den entsprechenden Gegenwert, wobei er die Meldedaten und die Steuernummer des Arbeiters registriert und 13 % an das INPS, 7 % an das das INAIL, das nationale Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle, abführt und 5 % Verwaltungskosten für sich einbehält. Der Gelegenheitsarbeiter erhält also von einem Voucher im Wert von EUR 10,00 brutto insgesamt EUR 7,50 netto.

Sollte ein Voucher nicht gebraucht werden, so kann dieser, allerdings ausschließlich am Sitz der jeweiligen Provinz, zurückgegeben werden, wobei hierbei die 5 % Verwaltungskosten einbehalten werden, also lediglich EUR 9,50 zurückgezahlt werden.

Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Voucher ist der Auftraggeber oder der Gelegenheitsarbeiter verpflichtet, eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Der Voucher kann sodann annulliert und durch einen neuen ersetzt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an info@tedeschinitalia.it