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Was tun im Zweifel bei der Ausübung von Grunddienstbarkeiten?

Das Thema der Grunddienstbarkeiten ist weitreichend und das italienische Gesetz sieht dazu mehrere wichtige Vorschriften vor. Hier werden nur diejenigen kurz analysiert, die im Fall von Zweifeln  bei der Ausübung dieserRechte in Betracht kommen.
Es kann nämlich manchmal passieren, dass die Eigentümer von zwei Nachbargrundstücken keine Einigung in Sachen Ausmaß und Ausübung der auf deren Grundstücken existierenden Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerecht) finden. Für Fälle wie diesen sieht das italienische Bürgerliche Gesetz (in Artikel 1063 ff. des Codice Civile) eine Serie von anwendbaren generellen Prinzipien bzw. Regeln vor. Zuallererst ist vorgesehen, dass „Ausmaß und Ausübung der Dienstbarkeiten vom Rechtstitel geregelt werden,“ das bedeutet, dass man als allererstes den Titel (z.B. die Notarielle Urkunde oder das Urteil) lesen muss. Fall dieser Titel lückenhaft, unvollständig oder unterschiedlich auslegbar ist (was z.B. bei alten Verträgen passieren kann), kommen weitere gesetzlich vorgesehene Prinzipien in Betracht: Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks muss die Grunddienstbarkeit so ausüben, dass der Bedarf bei geringster Belastung des dienenden Grundstücks befriedigt wird. Die zwei gegensätzlichen Bedürfnisse müssten also möglichst in Einklang gebracht werden. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Grunddienstbarkeit all das umfasst, was zu seiner Ausübung notwendig ist: z.B. das Recht Wasser von dem Nachbaren zu holen, umfasst wenn nötig auch das Zugangsrecht auf sein Grundstück. Ferner sieht das Gesetz das Verbot für die Erschwernis oder Einschränkung der Ausübung von Dienstbarkeiten vor: „Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks darf keine Neuerungen vornehmen, die die Lage des dienenden Grundstücks zusätzlich erschweren“ und andersherum „Der Eigentümer des dienenden Grundstücks darf nichts unternehmen, was darauf gerichtet ist, die Ausübung der Dienstbarkeit einzuschränken oder sie unbequemer zu machen.“
Zusammenfassend, falls aus den Rechtstitel nicht hervorgeht, wie genau die existierende Grunddienstbarkeit auszuüben ist und es mehrere Möglichkeiten gibt, muss die Modalität, die die gesetzliche vorgesehenen Regeln respektiert, bevorzugt werden. Falls es trotz dieser Kriterien Streitigkeiten geben sollte, könnte es eventuell keine andere Lösung geben als einen Richter zu involvieren.

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