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Was bedeutet die neu eingeführte Abschaffung des Geoblockings für mich als Verbraucher?

Die Europäische Union hat am 23.03.2018 eine Verordnung (EU 2018/302) gegen Geoblocking, die für alle Mitgliedstaaten gleich und unmittelbar gilt, verabschiedet. Diese wird aber erst zum 03.12.2018 in ganz Europa angewendet. Geoblocking steht für eine Diskriminierung von Kunden, die online Ware oder Dienstleistungen erwerben möchten und daran gehindert werden, da die Kauf-Webseite sich nicht in ihrem eigenen Land befindet.
Folgendes Beispiel soll zeigen, wie sich dies Diskriminierung in der Praxis zeigt:
Ein deutscher Kunde will sich online auf der Webseite eines Weingutes italienischen Wein kaufen. Die Webseite erkennt automatisch, dass der Zugriff nicht aus Italien kommt und blockiert deswegen den Kauf. Nur Kunden, die online in Italien die Webseite aufrufen, können diesen Wein kaufen. Würde
also in obigem Beispiel der deutsche Kunde nach Italien gehen und von dort online die Webseite aufrufen, wäre alles kein Problem und er könnte den Wein kaufen. Die Europäische Union hat genau dies abgeschafft. Eine Diskriminierung aufgrund des Wohnortes, der Staatsangehörigkeit oder der Niederlassung des Kunden darf nicht stattfinden. Es bleibt allerdings dem Anbieter überlassen, in welche EU-Länder er liefert. Weiter gilt diese Verordnung nicht für die Nutzung oder den Erwerb von urheberrechtlich
geschützten Waren, wie Streamingdienste, Musik, E-Books oder Online-Spiele.
Die Europäische Kommission wird jedoch nach zwei Jahren den Erfolg dieser Verordnung überprüfen und gegebenenfalls auch letztgenannte Gruppe von Waren in die Verordnung aufnehmen. Man kann somit sagen, dass die EU weiterhin den aktuellen Stand der Technik nicht vergisst und eine Diskriminierung in jeder Perspektive verhindert möchte. Diese Verordnung ist als sinnvoller Schritt anzusehen, es bleibt jedoch noch einiges an Arbeit, um dem Verbraucher einen problemlosen Onlineverkauf zu ermöglichen. Die
genauen Konsequenzen dieser Verordnung müssen sich erst noch in der Praxis zeigen. Somit muss man als Verbraucher nur bis zum 03.12.2018 warten, um dann die Weihnachtsgeschenke entspannt am Computer aus der ganzen EU zu bestellen!

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