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HUNDEBESITZER UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Müssen alle Hundebesitzer von
Gesetzes wegen für ihren
Hund eine Haftpflichtversicherung
haben? Inwieweit ist der Hundebesitzer
für durch seinen Hund
verursachten Schäden haftbar?
Gesetzlich gesehen ist ein Hundebesitzer
immer verantwortlich für
das Wohlergehen, die Kontrolle
und die Führung des Tieres und ist
sowohl zivil- als auch strafrechtlich
für die vom Tier verursachten
Schäden verantwortlich.
Auch jeder, der aus irgendwelchem
Grund akzeptiert, einen Hund,
auch wenn er nicht sein eigener
ist, zu halten, übernimmt für den
jeweiligen Zeitraum auch die
Verantwortung für ihn.
Was müssen Hundebesitzer
bzw. Hundehüter tun, um
Schäden an Personen, Tieren
und Dingen vorzubeugen?
-innerhalb von Städten und
Ortschaften und auch im Freien in der
Öffentlichkeit den Hund immer
an einer max 1.50 m lange Leine
halten. Ausnahme: in den eigens
geschaffenen Hundebereichen in
den Gemeinden;
– immer einen Maulkorb dabei haben,
der angewendet werden muss,
wenn Risiko für die Unversehrtheit
von Personen und Tieren besteht,
oder wenn es von Behörden
verlangt wird;
– sicherstellen, dass der Hund ein
angemessenes Verhalten hat.
Außerdem ist die Identifizierung
und Registrierung des Hundes
mittels eines Mikrochips Pficht
sowie das Einsammeln des Hundekotes
in urbanen Bereichen und
dazu müssen immer geeignete
Mittel mitgenommen werden.
Die tierärztlichen Stellen der italienischen
Gesundheitsbehörden
halten ein Melderegister für Hunde,
für die ein hohes Aggressivitätsrisiko
erklärt worden ist.
Die Eigentümer dieser Hunde,
die also in diesem Melderegister
registriert sind, müssen eine
Haftpflichtversicherung für Ihren
Hund abschließen. Außerdem besteht
für diese Hunde in urbanen
Bereichen und in der Öffentlichkeit
immer die Anlein- und
Maulkorbpflicht.hreiben Sie an: info@tedesc
Die Haftpflichtversicherung ist
also nur für bestimmte Hunde
Pflicht. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen
kann es passieren, dass
ein Tier Schäden an Personen oder
Sachen verursacht. Im allgemeinen
haftet der Hundebesitzer beziehungsweise
der vorübergehende
Hundehüter für die vom Tier
verursachten Schäden, außer es
wird ein Zufallsumstand bewiesen.
Es geht hier um eine objektive Verantwortung:
die Schuld des Hundebesitzers
muss nicht bewiesen
werden. Es geht nicht darum, wie
sich der Hund verhalten hat, sondern
allein um die Tatsache, dass
der Unfall durch das Tier verursacht
worden ist. Das Gesetz sieht
für den Hundebesitzer eine grundsätzliche
Schuld vor und als Gegenargument
reicht die normale
Sorgfalt bei der Tierüberwachung
nicht aus, sondern es muss ein
Zufallsumstand bewiesen werden,
also das Auftreten eines externen,
unvorhergesehenen, unvermeidbaren
und absolut außergewöhnlichen
Faktors in der Verursachung
des Schadens.

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