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DIREKTE SCHADENAUSZAHLUNG DURCH DIE KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Hoffentlich waren Sie noch nicht
selbst in dieser Situation, aber
sicherlich haben Sie davon gehört.
Sie hatten einen Unfall mit dem
Auto, hatten gar nicht schuld, aber
sie mussten lange auf die Erstattung
des Schadens durch die Versicherung
warten. Der italienische Gesetzgeber
hat aus diesem Grund mit dem Gesetz
254/2006 ab Februar 2007 die
direkte Schadensauszahlung durch
die eigene Versicherung eingeführt.
Wie funktioniert nun das? Ausgeschlossen
von dieser Regelung sind
u.a. Unfälle mit mehr als zwei Fahrzeugen,
Unfälle im Ausland, und bei
schweren Verletzungen. Außerdem
müssen beide involvierte Fahrzeuge
ein italienisches Kennzeichen und
eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei
einer zulässigen Versicherung haben.
Am Unfallort kann von beiden Seiten
das blaue Unfallberichtsformular
(modulo di “constatazione amichevole”)
ausgefüllt werden. Dieses Formular
enthält alle Daten, die dann
für den Antrag bei der Versicherung
benötigt werden. Bei eventuellen
-wie gesagt- leichten Verletzungen
muss auch die Diagnose eines Arztes
eingeholt werden. Derjenige, der
glaubt voll im Recht zu sein oder zumindest
teilweise, beantragt dann bei
seiner Versicherung schriftlich per
Einschreiben mit Rückantwort oder
durch persönliche Übergabe die direkte
Schadensauszahlung. In diesem
Antrag müssen alle für die Versicherung
notwendigen Daten wie z.B. die
Daten zu den beiden Fahrern, die
Autokennzeichen, die Versicherung
der Gegenpartei, Datum und Unfallverlauf,
ärztliche Diagnose enthalten
sein. Das blaue Unfallberichtformular
muss beigelegt und angegeben
werden, wo sich das Fahrzeug für
die Überprüfung durch den Sachverständigen
befindet. Die Versicherung
wird nun den Antrag prüfen und
muss dann innerhalb der im oben
genannten Gesetz festgelegten Fristen
vorgehen.
Wenn alle erforderlichen Daten und
das von beiden Seiten unterschriebene
blaue Unfallberichtformular
vorliegen, muss Ihre Versicherung
Ihnen ein Angebot für die Schadenersatzzahlung
innerhalb von 30 Tagen
vorgelegen. Wenn Sie das Angebot
annehmen, muss die Versicherung
innerhalb von 15 Tagen auszahlen.
Wenn Ihnen das Angebot aber nicht
zusagt und Sie sich mit Ihrer Versicherung
nicht einigen können bleibt
der Rechtsweg.

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